Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 9/1978 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 225/2005Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 225 aus 2005,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Unterzeichnungsdatum
22.11.1977
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Titel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze
StF: BGBl. Nr. 9/1978
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen gutnachbarlichen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterzuentwickeln und
die Zusammenarbeit auf den Gebieten des internationalen Personen- und Güterfernverkehrs sowie auch des Fremdenverkehrs zu erweitern,
haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 21. Jänner 1978 in Kraft.Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, am 21. Jänner 1978 in Kraft.
Schlagworte
Personenfernverkehr
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019
Dokumentnummer
NOR11000639
Alte Dokumentnummer
N1197847834L