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§ 8 DVR-VO

Fassungen
01.01.1980 bis 30.06.1987 — BGBl. Nr. 573/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 801.01.198030.06.1987 BGBl. Nr. 573/1979 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 260/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Datenverarbeitungsregisterverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 573 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 260 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1980BGBl. Nr. 573/1979

Außerkrafttretensdatum

30.06.1987aufgehoben durch BGBl. Nr. 260/1987

Abkürzung

DVR-VO

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Bearbeitungsnummer, Registernummer, Eintragungsnummer

Paragraph 8, (1) Die Bearbeitungsnummer besteht aus

  1. Ziffer eins
    einer siebenstelligen Zahl, die laufend nach dem Datum des Einlangens der Registrierungseingabe vergeben wird; wurde vom Register für den Registrierungswerber bereits eine Register- bzw. Eintragungsnummer vergeben, so ist diese als erster Teil der Bearbeitungsnummer zu verwenden; und
  2. Ziffer 2
    aus der Angabe des Datums des Einlangens der Registrierungseingabe in der Form TTMMJJ; diese ist durch einen Schrägstrich von der gemäß Ziffer eins, vergebenen Zahl getrennt.
  1. Absatz 2,Die Registernummer ist eine siebenstellige Zahl. Sie hat dem in Absatz eins, Ziffer eins, bezeichneten Teil der im Einzelfall vergebenen Bearbeitungsnummer zu entsprechen. Für Verarbeiter ist eine der Registernummer in der Struktur entsprechende Eintragungsnummer zu vergeben.
  2. Absatz 3,Bei Verwendung der Registernummer gemäß Paragraph 47, Absatz 4, zweiter und dritter Satz DSG ist sie mit der näheren Kennzeichnung "DVR:" zu führen. Zusätze zur Registernummer, die der genaueren internen Bezeichnung von Verarbeitungen seitens des Auftraggebers dienen, sind zulässig; sie sind in Klammern getrennt von der Registernummer zu führen.

Schlagworte

Nummer, Eingabe

Gesetzesnummer

10000647

Dokumentnummer

NOR12009276

Alte Dokumentnummer

N1197911005S