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Art. 22

Fassungen
15.08.1980 bis 14.06.1995 — BGBl. Nr. 351/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2215.08.198014.06.1995 BGBl. Nr. 351/1980 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 388/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einsparung von Energie (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1995,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

15.08.1980BGBl. Nr. 351/1980

Außerkrafttretensdatum

14.06.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 388/1995

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 22

Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien

Die Vertragsparteien kommen überein, innerhalb von längstens drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, unter Beachtung der gesammelten Erfahrungen die in den Abschnitten römisch zwei bis römisch sieben enthaltenen Regelungen zu verbessern sowie durch zusätzliche Regelungen über die Einsparung von Energie zu erweitern. Dabei wird insbesondere geprüft werden, ob

  1. Litera a
    die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden verschärft werden sollen,
  2. Litera b
    die Vereinbarung auf Einzelheizungen ausgedehnt bzw. die Installation von Einzelraumregelungen bei Zentralheizungsanlagen vorgesehen werden soll,
  3. Litera c
    in die Vereinbarung Bestimmungen über die Wärmebedarfsberechnung zur Ermittlung der Heizlast aufgenommen werden sollen,
  4. Litera d
    die individuelle Heizkostenabrechnung auch für bestehende Zentralheizungsanlagen in Gebäuden mit mehr als drei Wohn- oder Geschäftseinheiten vorgesehen werden soll,
  5. Litera e
    die Kennzeichnung des Energieverbrauches auch für andere als die im Artikel 19, genannten Geräte vorgesehen werden soll.

Schlagworte

Wohneinheit

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2025

Gesetzesnummer

10000670

Dokumentnummer

NOR12009441

Alte Dokumentnummer

N1198010271P

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/351/A22/NOR12009441