Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 38/1980Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1980,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Anlage 5
BAU DES GROSSVERSCHIEBEBAHNHOFES VILLACH-SÜD |
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Zielsetzung
Das Projekt „Großverschiebebahnhof Villach-Süd“ stellt einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Auftragslage der heimischen Wirtschaft dar, darüber hinaus jedoch, und dies vor allem, soll es für die Österreichischen Bundesbahnen und für das Land Kärnten die Verkehrsleistungen der Eisenbahnen verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlich wünschenswerten Verlagerung des Transportaufkommens von der Straße auf die Schiene leisten. In den Investitionsplänen der Österreichischen Bundesbahnen ist unter Bedachtnahme auf die technisch bedingten Termine die Fertigstellung dieses Vorhabens in einem Zeitraum von neun Jahren vorgesehen.
Maßnahmen
Der Bund wird durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel dafür sorgen, daß die Österreichischen Bundesbahnen die Zielsetzung einhalten können. Das Land Kärnten wird den Österreichischen Bundesbahnen hiebei Hilfestellung geben, indem es die Infrastruktur des Großverschiebebahnhofes Villach-Süd, insbesondere Firmenansiedlungen, fördert, sowie die Errichtung von Anschlußbahnen und den mehrgleisigen Ausbau der von Villach zur österreichischen Staatsgrenze führenden Bahnstrecken begünstigt und sich im Zusammenwirken mit den Gemeinden um eine reibungslose und finanziell maßvolle Durchführung des Projektes bemüht.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR12009453
alte Dokumentnummer
N1198010368S