Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 445/1980Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1980,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
19/19 Konferenzen, Ausstellungen
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
1.Ziffer eins Dieses Protokoll liegt für die Parteien des Abkommens von 1928 in Paris vom 30. November 1972 bis 30. November 1973 zur Unterzeichnung auf und steht nach diesem letztgenannten Zeitpunkt zum Beitritt dieser Parteien offen.
2.Ziffer 2 Die Parteien des Abkommens von 1928 können Parteien dieses Protokolls werden
durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation, der Annahme oder der Genehmigung;
durch Unterzeichnung mit Vorbehalt der Ratifikation, der Annahme oder der Genehmigung mit nachfolgender Ratifikation, Annahme oder Genehmigung;
3.Ziffer 3 Die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden werden bei der Regierung der Französischen Republik hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013
Dokumentnummer
NOR12009497
alte Dokumentnummer
N1198012912T