Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 445/1980Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1980,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
19/19 Konferenzen, Ausstellungen
Text
Artikel VIIArtikel römisch sieben
Sobald dieses Protokoll in Kraft tritt, wird die Regierung der Französischen Republik dessen Eintragung beim Sekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen veranlassen.
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Gefertigten dieses Protokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Paris, am 30. November 1972 in französischer Sprache in einer einzigen Ausfertigung, die im Archiv der Regierung der Französischen Republik aufbewahrt bleibt, die gleichlautende Abschriften hievon den Regierungen aller Parteien des Abkommens von 1928 übermittelt.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013
Dokumentnummer
NOR12009501
alte Dokumentnummer
N1198012916T