Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 163/1980Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
(1)Absatz eins,Der Generalsekretär der Vereinten Nationen führt ein Register, in das die nach Artikel IV übermittelten Angaben eingetragen werden.Der Generalsekretär der Vereinten Nationen führt ein Register, in das die nach Artikel römisch vier übermittelten Angaben eingetragen werden.
(2)Absatz 2,Die Angaben in diesem Register sind in vollem Umfang und frei zugänglich.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Dokumentnummer
NOR12009562
alte Dokumentnummer
N1198013844P