Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 293/1981 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 2. Die Unabhängige Kommission für Fragen der Abrüstung und der Sicherheit und ihre Mitglieder sowie ihre Angestellten genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie durch Verordnung der Bundesregierung, BGBl. Nr. 441/1979, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse diesem und seinen Bediensteten eingeräumt wurden. Paragraph 2, Die Unabhängige Kommission für Fragen der Abrüstung und der Sicherheit und ihre Mitglieder sowie ihre Angestellten genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie durch Verordnung der Bundesregierung, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1979,, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse diesem und seinen Bediensteten eingeräumt wurden.
Schlagworte
Adressatenkreis, Begünstigte, Personenkreis
Dokumentnummer
NOR12010077
Alte Dokumentnummer
N11981169200