Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 443/1982Bundesgesetzblatt Nr. 443 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel 12
1.Ziffer eins Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.
2.Ziffer 2 Unbeschadet des Abs. 1 sorgen die Vertragsstaaten für angemessene Betreuung während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung, wobei diese Betreuung Frauen erforderlichenfalls unentgeltlich zur Verfügung steht, sowie für eine angemessene Ernährung der Frau während der Schwangerschaft und der Stillzeit.Unbeschadet des Absatz eins, sorgen die Vertragsstaaten für angemessene Betreuung während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung, wobei diese Betreuung Frauen erforderlichenfalls unentgeltlich zur Verfügung steht, sowie für eine angemessene Ernährung der Frau während der Schwangerschaft und der Stillzeit.
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2016
Dokumentnummer
NOR12010254
alte Dokumentnummer
N1198214463S