Rechtstracker.at

Art. 12

Fassungen
ab 30.04.1982 — BGBl. Nr. 443/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute30.04.1982 BGBl. Nr. 443/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 443 aus 1982,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

30.04.1982BGBl. Nr. 443/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

19/05 Menschenrechte

Text

Artikel 12

Ziffer eins Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Ziffer 2 Unbeschadet des Absatz eins, sorgen die Vertragsstaaten für angemessene Betreuung während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung, wobei diese Betreuung Frauen erforderlichenfalls unentgeltlich zur Verfügung steht, sowie für eine angemessene Ernährung der Frau während der Schwangerschaft und der Stillzeit.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2016

Gesetzesnummer

10000741

Dokumentnummer

NOR12010254

alte Dokumentnummer

N1198214463S