Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 602/1982Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Text
Artikel 8
(1)Absatz eins,Das vorliegende Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat der Unterzeichnung folgt.
(2)Absatz 2,Das Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden.
(3)Absatz 3,Bei Außerkrafttreten des Abkommens bleiben die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beendigung der dem österreichischen Experten übertragenen Aufgaben in Kraft.
Unterzeichnet in Praia am 14. Oktober 1982 in zwei Urschriften in französischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2014
Dokumentnummer
NOR12010280
Alte Dokumentnummer
N1198214521P