Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung (UNO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 31/1982Bundesgesetzblatt Nr. 31 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
RECHTSSTELLUNG DES ZENTRUMS
Die Regierung des Gastlandes wird die notwendigen Schritte unternehmen, um die Rechtsstellung des Zentrums als eine autonome und nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit nach österreichischem Recht zu sichern. Die Statuten des Zentrums sollen mit der geänderten Fassung der Statuten identisch sein, die den Vereinten Nationen gemäß Artikel II des am 7. Dezember 1978 unterzeichneten Übereinkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über den Fortbestand des Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt mitgeteilt worden ist und die im Einklang mit diesem Übereinkommen steht. Alle vorgeschlagenen Änderungen der Statuten des Zentrums haben den Vereinten Nationen zur Kenntnis gebracht zu werden, bevor sie in Kraft treten können.Die Regierung des Gastlandes wird die notwendigen Schritte unternehmen, um die Rechtsstellung des Zentrums als eine autonome und nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit nach österreichischem Recht zu sichern. Die Statuten des Zentrums sollen mit der geänderten Fassung der Statuten identisch sein, die den Vereinten Nationen gemäß Artikel römisch zwei des am 7. Dezember 1978 unterzeichneten Übereinkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über den Fortbestand des Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt mitgeteilt worden ist und die im Einklang mit diesem Übereinkommen steht. Alle vorgeschlagenen Änderungen der Statuten des Zentrums haben den Vereinten Nationen zur Kenntnis gebracht zu werden, bevor sie in Kraft treten können.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Dokumentnummer
NOR12010474
alte Dokumentnummer
N1198221187S