Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 113/1983Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1983,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 4Artikel 2, Paragraph 4
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
§ 4. Gemeinsame Sonderförderungsaktion Niederösterreich-SüdParagraph 4, Gemeinsame Sonderförderungsaktion Niederösterreich-Süd
Der Bund und das Land Niederösterreich erklären sich bereit, die folgenden im Österreichischen Raumordnungskonzept definierten Regionen und Entwicklungszentren mit den dazugehörigen Standorträumen in eine gemeinsame industriell-gewerbliche Sonderförderungsaktion Niederösterreich-Süd einzubeziehen.
Im einzelnen wird diese Förderungsaktion umfassen:
die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, den Gerichtsbezirk Pottenstein,
das Entwicklungszentrum Lilienfeld samt Standortraum,
das Entwicklungszentrum Scheibbs samt Standortraum und das Entwicklungszentrum Waidhofen an der Ybbs samt Standortraum.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Dokumentnummer
NOR12010485
Alte Dokumentnummer
N11983100423