Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 113/1983Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1983,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5 § 14Artikel 5, Paragraph 14
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
§ 14. Schnellbahnmäßiger Ausbau der Südbahn bis Wiener NeustadtParagraph 14, Schnellbahnmäßiger Ausbau der Südbahn bis Wiener Neustadt
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien streben den Ausbau der Südbahn im Abschnitt Wien-Liesing-Wiener Neustadt zur Einrichtung eines attraktiven Schnellbahnverkehrs nach den für Nahverkehrsvorhaben geltenden Grundsätzen – insbesondere einer vereinbarten Investitionsbeteiligung des Landes Niederösterreich – an. Dabei wird einerseits auf eine angemessene schnellzugmäßige Bedienung der Stadt Baden, andererseits auf die Verlagerung des Schnellzug- und Güterverkehrs auf geeignete Umfahrungsstrecken Bedacht zu nehmen sein.
(2)Absatz 2,Die Erfordernisse und Bedingungen für die Ausgestaltung dieses Nahverkehrs werden in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Dokumentnummer
NOR12010495
Alte Dokumentnummer
N11983100523