Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit für Angestellte der UNO-Ämter
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 340/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 110/2010Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 110 aus 2010,
Index
19/21 Angestellte internationaler Organisationen
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen betreffend die modifizierte Anwendbarkeit des Abkommens über Soziale Sicherheit mit der UNIDO auf weitere in Österreich errichtete Ämter der Vereinten Nationen
StF: BGBl. Nr. 340/1983 (NR: GP XV RV 1190 AB 1352 S. 145. BR: AB 2674 S. 432.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Abschnitt III vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt gemäß seinem Abschnitt III am 1. August 1983 in Kraft.Die Ermächtigung zur Abgabe der in Abschnitt römisch drei vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt gemäß seinem Abschnitt römisch drei am 1. August 1983 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012
Dokumentnummer
NOR11000764
Alte Dokumentnummer
N1198312961R