Norm Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für Internationale Entwicklung betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des Fonds× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für Internationale Entwicklung betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des Fonds Fassungen (Gesetz) ab 01.06.1983 — BGBl. Nr. 274/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.06.2023 § → § BGBl. III Nr. 56/2023 01.06.199831.05.2023 § → § BGBl. III Nr. 75/1998 01.09.198431.05.1998 § → § BGBl. Nr. 231/1984 01.06.198331.08.1984 BGBl. Nr. 274/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Artikel IArtikel IIArt. 2AnlagenAnl. 1