Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 339/1983Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung eines Bezirksgerichtes, dessen Sprengel mit dem eines bestehenbleibenden Bezirksgerichtes völlig gleich ist, fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten im Land Wien fällt auch dann in die Zuständigkeit des Bundes (Art. 83 Abs. 1 B-VG), wenn sie mit einer Änderung der Sprengel verbunden ist.Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten im Land Wien fällt auch dann in die Zuständigkeit des Bundes (Artikel 83, Absatz eins, B-VG), wenn sie mit einer Änderung der Sprengel verbunden ist.
Anmerkung
1. vgl. auch die Kompetenzfeststellungserkenntnisse BGBl. Nr. 314/1969 und 658/1973
2. vgl. auch § 8 Abs. 5 lit. d ÜG 1920
Schlagworte
Gerichtsorganisation, Reform der Bezirksgerichte
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022
Dokumentnummer
NOR12010641
alte Dokumentnummer
N11983173870