Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien, Immunitäten (Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 531/1983 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs für Internationale Zusammenarbeit und seine Mitglieder sowie seine Angestellten genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie durch die Verordnung der Bundesregierung, BGBl. Nr. 441/1979, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für Angewandte Systemanalyse diesem und seinen Bediensteten eingeräumt wurden. Der Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs für Internationale Zusammenarbeit und seine Mitglieder sowie seine Angestellten genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie durch die Verordnung der Bundesregierung, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1979,, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für Angewandte Systemanalyse diesem und seinen Bediensteten eingeräumt wurden.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Dokumentnummer
NOR12010655
Alte Dokumentnummer
N11983174420