Rechtstracker.at

Art. 7

Fassungen
ab 21.06.1985 — BGBl. Nr. 380/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 7 heute21.06.1985 BGBl. Nr. 380/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1985,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

21.06.1985BGBl. Nr. 380/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Text

Artikel römisch sieben

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll tritt an demselben Tag wie das Übereinkommen oder aber am dreißigsten Tage nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der zweiten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde zum Protokoll beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft, je nach dem, welcher Tag später liegt.
  2. Absatz 2,Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach seinem gemäß Absatz 1 erfolgten Inkrafttreten ratifiziert oder ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022

Gesetzesnummer

10000810

Dokumentnummer

NOR12011168

alte Dokumentnummer

N1198514796S