Kurztitel
Entwicklungshilfe - Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Drittländern (Portugal)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 250/1985Bundesgesetzblatt Nr. 250 aus 1985,
Text
1. den politischen Willen beider Seiten zu bestätigen, in den Entwicklungsländern gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten von gegenseitigem Interesse durchzuführen,
2. alle Anstrengungen zu unternehmen, den Kontakt zwischen Gesellschaften beider Länder, welche an wirtschaftlichen Aktivitäten in den vorrangigen Sektoren in diesen Drittländern interessiert sind, zu fördern,
3. neueste Informationen über Projekte auszutauschen, welche diese Drittländer im Dreiecksverkehr verwirklicht sehen möchten,
4. Informationen betreffend Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe auszutauschen, und
5. alle Kontakte im Rahmen dieses Protokolls auf diplomatischem Wege vorzunehmen.
Das vorliegende Protokoll tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
Gegeben zu Lissabon am 23. April 1985 in zwei Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.