Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 326/1985Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel IArtikel römisch eins
(1)Absatz eins,Die von der IAEO in Seibersdorf betriebenen Laboratorien (in der Folge „die Laboratorien“ genannt) gelten als Teil des Amtssitzbereiches im Sinne von Abschnitt 1 (f) und Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens.
(2)Absatz 2,In Übereinstimmung mit Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens werden die Laboratorien in technischen Abkommen, die gemäß Artikel II Absatz 2 des vorliegenden Abkommens abzuschließen sind, näher umschrieben werden.In Übereinstimmung mit Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens werden die Laboratorien in technischen Abkommen, die gemäß Artikel römisch zwei Absatz 2 des vorliegenden Abkommens abzuschließen sind, näher umschrieben werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12011173
Alte Dokumentnummer
N1198515333S