Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
ab 01.08.1985 — BGBl. Nr. 326/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute01.08.1985 BGBl. Nr. 326/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1985,

Typ

Vertrag – IAEO

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1985BGBl. Nr. 326/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel römisch drei

Zusätzlich zu den regelmäßigen Inspektionen, die von der Organisation entsprechend ihren eigenen Vorschriften und Verfahren durchgeführt werden und an denen österreichische Sachverständige teilnehmen können, werden von Vertretern der zuständigen österreichischen Behörden und Angestellten der Organisation auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien gemeinsame Inspektionsgänge abgehalten, um zu gewährleisten, daß die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Beide Teile können dabei Sachverständige zuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000812

Dokumentnummer

NOR12011175

alte Dokumentnummer

N1198515335S