Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 326/1985Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
Zusätzlich zu den regelmäßigen Inspektionen, die von der Organisation entsprechend ihren eigenen Vorschriften und Verfahren durchgeführt werden und an denen österreichische Sachverständige teilnehmen können, werden von Vertretern der zuständigen österreichischen Behörden und Angestellten der Organisation auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien gemeinsame Inspektionsgänge abgehalten, um zu gewährleisten, daß die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Beide Teile können dabei Sachverständige zuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12011175
alte Dokumentnummer
N1198515335S