Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Mahnform-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 467/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 560/1995Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
14/02 Gerichtsorganisation, 22/02 Zivilprozessordnung
Text
§ 3. (1) Im Fall des § 2 dürfenParagraph 3, (1) Im Fall des Paragraph 2, dürfen
folgende Feldgruppen samt Überschriften entfallen, wenn sie nicht benötigt werden:
04 (Vollmacht, Begehren nach § 19a RAO)04 (Vollmacht, Begehren nach Paragraph 19 a, RAO)
05 (PSK-Nr., Girokonto-Nr.)
07 Zinsen
08 Kosten
09 Angaben zur Zuständigkeit
11 Haftung des/der Beklagten
12 Forderungsübergang
13 Angaben zum Zinsenbegehren
15 Weiteres Vorbringen;
die in der Anlage B (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.) grau unterlegten feststehenden Textteile entfallen;die in der Anlage B Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) grau unterlegten feststehenden Textteile entfallen;
nach der Anführung des Klagevertreters die Feldgruppen 04 und 05 eingefügt werden, wobei bei Fortsetzung der Feldgruppe 02 (Parteien und deren Vertreter) diese wieder mit der Nummer 02 zu kennzeichnen ist;
der Satz „Begehrt wird, der(n) beklagten Partei(en zur ungeteilten Hand) aufzutragen, der(n) klagenden Partei(en) binnen 14 Tagen die Kapitalforderung samt Zinsen und Kosten zahlen.'' statt bei Schreibfeld 06 unmittelbar nach der Feldgruppe 08 eingefügt werden;
die Überschriften der Spalten bei Feldgruppe 10 auf folgende Weise verkürzt wiedergegeben werden:
Beleg Nr. - Datum bzw. Zeitraum
In der Spalte „Angaben über Forderung'' ist der Anspruchscode und dessen Entschlüsselung entsprechend dem Formblatt anzugeben. Die Spalte „Code des Anspruchs'' kann jedenfalls entfallen, die Spalten „Beleg Nr.'', „Datum bzw. Zeitraum'' nur dann, wenn sie nicht benötigt werden.
(2)Absatz 2,Wäre im Klagsformblatt nach Anlage A (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.) ein Schreibfeld durch Ankreuzen und/oder Eintragen von Daten auszufüllen, so ist in der Klage nach § 2 der Code und die volle Bezeichnung dieses Schreibfeldes anzuführen. Nicht benötigte Schreibfelder und Alternativangaben können samt Überschriften entfallen.Wäre im Klagsformblatt nach Anlage A Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) ein Schreibfeld durch Ankreuzen und/oder Eintragen von Daten auszufüllen, so ist in der Klage nach Paragraph 2, der Code und die volle Bezeichnung dieses Schreibfeldes anzuführen. Nicht benötigte Schreibfelder und Alternativangaben können samt Überschriften entfallen.
(3)Absatz 3,Für gerichtliche Erledigungen ist auf der ersten Seite rechts unten Raum im Ausmaß von mindestens 100 mm Breite und 120 mm Höhe freizulassen.
Dokumentnummer
NOR12011416
Alte Dokumentnummer
N11985182820