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Anl. 2d BMG

Fassungen
15.02.1997 bis 31.03.2000 — BGBl. I Nr. 21/1997
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2d15.02.199731.03.2000 § → § BGBl. I Nr. 21/1997 · aufgehoben
Anl. 2d01.05.199614.02.1997 § → § BGBl. Nr. 201/1996
Anl. 2d01.02.199130.04.1996 § → § BGBl. Nr. 45/1991
Anl. 2d01.04.198731.01.1991 § → § BGBl. Nr. 78/1987
Anl. 2d21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 21 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 d

Inkrafttretensdatum

15.02.1997BGBl. I Nr. 21/1997

Außerkrafttretensdatum

31.03.2000

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Anlage zu Paragraph 2

-------------

D. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES

  1. Ziffer eins
    Allgemeine Sozialpolitik.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten oder des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr fallen, mit Ausnahme des Arbeitnehmerschutzes im Bergbau und in Verkehrsbetrieben.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    1. Litera a
      Arbeitsvertragsrecht.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
      Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;
      hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
    2. Litera b
      Arbeitnehmerschutzrecht.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;
      Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
      Arbeitsinspektorate mit Ausnahme der Verkehrs-Arbeitsinspektorate.
    3. Litera c
      Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
      Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
      Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
    4. Litera d
      Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von
      Lohntarifen.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
  5. Ziffer 5
    Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge, soweit es sich nicht um die Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge handelt.
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten der Behindertenhilfe.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Allgemeine Gesundheitspolitik.
    Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.
    Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung
    und Gesundheitsberatung.
    Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.
    Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.
    Angelegenheiten der Arbeitsmedizin.
    Angelegenheiten der Sportmedizin.
    Hygienewesen und Impfwesen.
    Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes und der medizinischen Radiologie; medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der Radiopharmaka. Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten. Betriebswirtschaftliche Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken. Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens. Überwachung und Bekämpfung des Mißbrauches von Alkohol und Suchtgiften.
    Apotheken- und Arzneimittelwesen; Preisregelung auf diesem Gebiet.
    Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in bezug auf
    Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.
    Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs.
    Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens. Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.
  8. Ziffer 8
    Angelegenheiten des Sanitätspersonals.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten der Ärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen und der sonstigen Sanitätspersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitätspersonen.

Anmerkung

NOV: Art. IV, VI und VII, BGBl. Nr. 45/1991;
ÜR: Art. VIII, IX, BGBl. Nr. 45/1991.

Schlagworte

Arbeitsverfassungsrecht, Mutterschaftsfürsorge, Heilanstalt, Apothekenwesen, Leichenwesen, Ausbildung, Fortbildung

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12016112

alte Dokumentnummer

N1199710129D