Kurztitel
Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 154/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 669/1994Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 669 aus 1994,
Index
12/03 Entsendung ins Ausland
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die in der nachstehenden Tabelle angeführten Dienste von Wehrpflichtigen, die einen außerordentlichen Präsenzdienst nach § 27 Abs. 3 Z 7 des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150, in Einheiten bei UNFICYP (United Nations Force In Cyprus) oder bei UNDOF (United Nations Disengagement Observer Force) leisten, werden den folgenden Offiziersfunktionen und diese den folgenden Dienstgraden zugeordnet:Die in der nachstehenden Tabelle angeführten Dienste von Wehrpflichtigen, die einen außerordentlichen Präsenzdienst nach Paragraph 27, Absatz 3, Ziffer 7, des Wehrgesetzes 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 150, in Einheiten bei UNFICYP (United Nations Force In Cyprus) oder bei UNDOF (United Nations Disengagement Observer Force) leisten, werden den folgenden Offiziersfunktionen und diese den folgenden Dienstgraden zugeordnet:
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Dienst Offiziersfunktion Dienstgrad
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Militärarzt Force Medical Officer Oberstleutnant
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Militärarzt Bataillonsarzt Major
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Militärarzt sonstige militärärztliche
Verwendung Hauptmann
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Militärseelsorger Militärseelsorgedienst auf
der Ebene des Bataillons Major
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Feldpostmeister Leiter des Feldpostamtes Oberleutnant
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(2)Absatz 2,Die Zuordnung nach Abs. 1 gilt nicht für Wehrpflichtige, die zwar einen der im Abs. 1 angeführten Dienste ausüben, aber auf Grund ihrer wehrrechtlichen Stellung im Inland einen höheren als den der betreffenden Offiziersfunktion zugeordneten Dienstgrad führen.Die Zuordnung nach Absatz eins, gilt nicht für Wehrpflichtige, die zwar einen der im Absatz eins, angeführten Dienste ausüben, aber auf Grund ihrer wehrrechtlichen Stellung im Inland einen höheren als den der betreffenden Offiziersfunktion zugeordneten Dienstgrad führen.
Schlagworte
Streitkräfte der Vereinten Nationen in Zypern, Befreiungstruppe,
Beobachtertruppe