Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (1. Bundesrechenamtsverordnung)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 255/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 35/1988Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die im § 1 Z 1 bis 3 genannten Aufgaben sind vom Bundesrechenamt im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung auch für die bei den folgenden Militärkommanden eingerichteten Kassen zu besorgen:Die im Paragraph eins, Ziffer eins bis 3 genannten Aufgaben sind vom Bundesrechenamt im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung auch für die bei den folgenden Militärkommanden eingerichteten Kassen zu besorgen:
Militärkommando Salzburg,
Militärkommando Steiermark und
(2)Absatz 2,Die im § 1 Z 4 genannten Aufgaben sind vom Bundesrechenamt für die Kasse des Militärkommandos Steiermark zu besorgen.Die im Paragraph eins, Ziffer 4, genannten Aufgaben sind vom Bundesrechenamt für die Kasse des Militärkommandos Steiermark zu besorgen.
Schlagworte
Bundesrechenzentrum, Rechenamt, Rechenzentrum, Zentralbesoldungsamt
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026
Dokumentnummer
NOR12011771
Alte Dokumentnummer
N1198621655S