Kurztitel
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von BregenzVfGH-Aufhebung römisch fünf d. Bürgermeisters von Bregenz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 62/1987Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1987,
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1986, V 75/86-8, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 22. Jänner 1987, die Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 28. Juni 1983, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1986, römisch fünf 75/86-8, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 22. Jänner 1987, die Ziffer eins, des Paragraph eins, der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 28. Juni 1983, mit welcher auf Grund des Paragraph 52, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.