Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von ThüringerbergVfGH-Aufhebung römisch fünf d. Bürgermeisters von Thüringerberg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 104/1988Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 1987, V 36/87-6, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Jänner 1988, die Worte „und das gewerbliche Betreiben'' im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg vom 4. Juli 1985, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 1987, römisch fünf 36/87-6, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Jänner 1988, die Worte „und das gewerbliche Betreiben'' im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg vom 4. Juli 1985, mit welcher auf Grund des Paragraph 52, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 619, das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
Dokumentnummer
NOR12012273
Alte Dokumentnummer
N1198810281E