Rechtstracker.at

Art. 33

Fassungen
01.01.1988 bis 31.12.1990 — BGBl. Nr. 619/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3301.01.198831.12.1990 BGBl. Nr. 619/1988 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Krankenanstaltenfinanzierung und Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 619 aus 1988,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 33

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 619/1988

Außerkrafttretensdatum

31.12.1990

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 33

Kommission zur Vorbereitung der Strukturänderungen im österreichischen Krankenanstaltenwesen

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, daß mit Beginn des Jahres 1988 beim Bundeskanzleramt eine Kommission zur Vorbereitung der Strukturänderungen im österreichischen Krankenanstaltenwesen eingerichtet wird.
  2. Absatz 2,Dieser Kommission werden angehören:
    1. Ziffer eins
      der Bundeskanzler als Vorsitzender;
    2. Ziffer 2
      der Bundesminister für Finanzen;
    3. Ziffer 3
      die Landesfinanzreferentenkonferenz;
    4. Ziffer 4
      der Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,
    die im Abstimmungsverfahren über je eine Stimme verfügen werden. Alle Beschlüsse dieser Kommission werden einstimmig zu fassen sein.
  3. Absatz 3,Diese Kommission wird binnen vier Wochen über Anträge, die von der Geschäftsstelle des Fonds erstattet werden, zu entscheiden haben. Die Geschäftsstelle des Fonds wird der Kommission zumindest einmal pro Halbjahr über alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Strukturänderungen gesetzt wurden, sowie über den Fortschritt der Arbeiten zur Einführung des neuen Finanzierungssystems zu berichten haben.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2025

Gesetzesnummer

10000947

Dokumentnummer

NOR12012278

Alte Dokumentnummer

N1198810285F

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/619/A33/NOR12012278