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VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfonds

Kundmachung
BGBl. Nr. 517/1988 · 14.09.1988
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 517/1988 14.09.1988 517. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder Eigentumsübertragung von Futterflächen, mit Ausnahme der Worte „und Eigentumsübertragungen“ im ersten und zweiten Absatz der Z 4, gesetzwidrig war Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt