Norm VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfonds× ▾ ‹›Gliederung VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfonds Kundmachung BGBl. Nr. 517/1988 · 14.09.1988▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 517/1988 14.09.1988 517. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder Eigentumsübertragung von Futterflächen, mit Ausnahme der Worte „und Eigentumsübertragungen“ im ersten und zweiten Absatz der Z 4, gesetzwidrig war Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1