Norm Übertragung der Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes an die Landeshauptmänner× ▾ ‹›Gliederung Übertragung der Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes an die Landeshauptmänner Fassungen (Gesetz) ab 04.11.1989 — BGBl. Nr. 515/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 04.11.198918.07.2013 BGBl. Nr. 515/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 211/2013 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.11.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1