Norm Verwaltung von Liegenschaften, Staatlicher Hochbau× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Verwaltung von Liegenschaften, Staatlicher Hochbau Fassungen (Gesetz) ab 31.12.1992 — BGBl. Nr. 878/1992▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.07.200031.12.2000 § → § BGBl. II Nr. 179/2000 · aufgehoben 31.12.199930.06.2000 § → § BGBl. II Nr. 518/1999 01.12.199530.12.1999 § → § BGBl. Nr. 782/1995 31.12.199230.11.1995 § → § BGBl. Nr. 878/1992 01.08.199030.12.1992 § → § — 30.12.198931.07.1990 BGBl. Nr. 678/1989 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.11.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9