Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten, konventionelle Streitkräfte KSZE-Prozeß
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 84/1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 527/1992Bundesgesetzblatt Nr. 84 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 527 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 2. Dem Administrator, dem Büro des Administrators sowie den Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden, werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen in Wien und ihren vergleichbaren Angestellten auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden. Paragraph 2, Dem Administrator, dem Büro des Administrators sowie den Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden, werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen in Wien und ihren vergleichbaren Angestellten auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.
Dokumentnummer
NOR12012854
Alte Dokumentnummer
N1198911021F