Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 46/2004Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifizierung, Beitritt und Vorbehalte
(1)Absatz eins,Dieses Protokoll liegt vom 13. Februar 1987 bis zum 31. Dezember 1987 in Paris zur Unterzeichnung auf.
(2)Absatz 2,Alle Parteien des Übereinkommens außer der Amtssitzpartei können diesem Protokoll beitreten, nämlich durch:
Unterzeichnung, die nicht der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf; oder
Unterzeichnung, die der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf, gefolgt von der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung; oder
(3)Absatz 3,Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt erfolgen gemäß Artikel 24 dieses Protokolls durch Hinterlegung der betreffenden Urkunde beim Depositar.
(4)Absatz 4,Vorbehalte zu diesem Protokoll können in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht angemeldet und jederzeit durch eine diesbezügliche Erklärung an den Depositar zurückgezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012
Dokumentnummer
NOR40052420