Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg (Bund – Steiermark)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 524/1990Bundesgesetzblatt Nr. 524 aus 1990,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Zielsetzung
Artikel 1
Die Vertragsparteien kommen überein, besondere Maßnahmen zur Verringerung der spezifischen gesundheitlichen Belastungen der Anrainer der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg durch die Stationierung der Luftraumüberwachungsflugzeuge des Bundesheeres zu setzen. Aus diesem Anlaß werden dem Land Bundesmittel zum Zwecke der
Übernahme der Kosten baulicher Lärmschutzmaßnahmen oder
Zahlung von Abschlagsbeträgen, sofern die Maßnahme nach Z 1 untunlich ist, oderZahlung von Abschlagsbeträgen, sofern die Maßnahme nach Ziffer eins, untunlich ist, oder
Ablöse von Grundstücken samt Zubehör, sofern die Maßnahmen nach Z 1 und 2 untunlich sind, zur Verfügung gestellt.Ablöse von Grundstücken samt Zubehör, sofern die Maßnahmen nach Ziffer eins und 2 untunlich sind, zur Verfügung gestellt.
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2024
Dokumentnummer
NOR12013015
alte Dokumentnummer
N1199010060L