Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
09.05.1990 bis 26.07.2011 — BGBl. Nr. 231/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 409.05.199026.07.2011 BGBl. Nr. 231/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 46/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kroatische Sprache als Amtssprache

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

09.05.1990BGBl. Nr. 231/1990

Außerkrafttretensdatum

26.07.2011aufgehoben durch BGBl. I Nr. 46/2011

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Vor Behörden und Dienststellen des Bundes und des Landes mit Sitz im Burgenland anderer als der im Paragraph 3, genannten Art, deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer im Paragraph 3, genannten Behörde zusammenfällt, wird, soweit in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist, die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen, wenn
    1. Ziffer eins
      im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer im Paragraph 3, genannten Behörde in der betreffenden Sache die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wäre oder
    2. Ziffer 2
      die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist.
  2. Absatz 2,Vor dem Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch vor diesen, ist die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache gemäß Absatz eins, zugelassen, soweit es sich um Angelegenheiten des militärischen Ergänzungswesens handelt.

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011

Gesetzesnummer

10001060

Dokumentnummer

NOR12013260

Alte Dokumentnummer

N1199011772J