Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts (Europäische Patentorganisation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 672/1990Bundesgesetzblatt Nr. 672 aus 1990,
Typ
Vertrag – Europäische Patentorganisation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 23Artikel 23
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 23
Außerkrafttreten
Dieses Abkommen tritt außer Kraft:
wenn darüber zwischen der Republik Österreich und der Organisation Einvernehmen herrscht; und
wenn die Dienststelle aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird; hierbei sind jene Bestimmungen des Abkommens ausgenommen, die in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beendigung der Tätigkeit der Dienststelle und mit der Verfügung über ihr dort befindliches Eigentum gegebenen falls Anwendung finden.
Geschehen zu Wien am 2. Juli 1990 in zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2014
Dokumentnummer
NOR12013322
Alte Dokumentnummer
N1199012056H