Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1990Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1990,
Typ
Vereinbarung gem. 15a B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel XArtikel römisch zehn
Finanzierung
(1)Absatz eins,Die Mittel zur Deckung der bei der Prüfung und Planung der Schaffung des Nationalparks erwachsenden Kosten werden bis zu einer Höhe von 30 Millionen Schilling aufgebracht:
50% hievon durch Beiträge des Bundes;
50% hievon durch Beiträge der vertragschließenden Länder.
(2)Absatz 2,Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, die jeweils notwendigen Mittel in ihren den zur Beschlußfassung zuständigen Organen vorzulegenden Budgetvoranschlägen vorzusehen.
(3)Absatz 3,Die Vertragsparteien kommen überein, daß über die Aufbringung und die Aufteilung der Kosten zur Schaffung und Erhaltung des Nationalparks eine gesonderte Vereinbarung geschlossen wird.
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025
Dokumentnummer
NOR12013349
Alte Dokumentnummer
N1199012859J