Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
19.06.1990 bis 19.06.1993 — BGBl. Nr. 441/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 319.06.199019.06.1993 BGBl. Nr. 441/1990 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1990,

Typ

Vereinbarung gem. 15a B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

19.06.1990BGBl. Nr. 441/1990

Außerkrafttretensdatum

19.06.1993

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel römisch drei

Zielsetzungen

  1. Absatz eins,Den Bemühungen zur Schaffung des Nationalparks liegen folgende Ziele zugrunde:
    1. Litera a
      das Gebiet des Nationalparks in seiner weitgehenden Ursprünglichkeit und Schönheit zu fördern und zu erhalten,
    2. Litera b
      die für das Gebiet des Nationalparks charakteristische Pflanzen- und Tierwelt zu bewahren,
    3. Litera c
      eine Akzeptanz durch die örtliche Bevölkerung zu erreichen,
    4. Litera d
      eine internationale Anerkennung des Gebietes als Nationalpark zu erwirken,
    5. Litera e
      den Menschen ein eindrucksvolles Naturerlebnis sowie Informations- und Bildungsmöglichkeiten zu bieten, soweit dies mit den Zielen gemäß Litera a bis d vereinbar ist,
    6. Litera f
      das Grundwasservorkommen als Wasserreserve für die Trinkwasserversorgung zu sichern,
    7. Litera g
      eine bestmögliche Grundwasserdynamik zu gewährleisten,
    8. Litera h
      die Funktion und Erhaltung der internationalen Wasserstraße Donau einschließlich des Unterlaufes der March für einen ungehinderten Betrieb der Schiffahrt sowie den Bestand der Hochwasserschutzanlagen zu gewährleisten und
    9. Litera i
      die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes nach Ort und Art zu prüfen.
  2. Absatz 2,Alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Schaffung des Nationalparks haben unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung zu erfolgen.

Schlagworte

Pflanzenwelt, Informationsmöglichkeit

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

10001072

Dokumentnummer

NOR12013342

Alte Dokumentnummer

N1199012852J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/441/A3/NOR12013342