Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1990Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1990,
Typ
Vereinbarung gem. 15a B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
Durchführung der Vorbereitungsarbeiten
(1)Absatz eins,Die vertragschließenden Parteien kommen überein, mit der Durchführung der Prüfungs- und Planungsarbeiten die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal zu betrauen. Diese hat vierteljährlich der Nationalparkvorbereitungskommission Bericht zu erstatten.
(2)Absatz 2,Bei Bedarf können auch andere Institutionen für einzelne Fachbereiche herangezogen werden.
(3)Absatz 3,Die Beauftragung der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal sowie anderer als Auftragnehmer in Betracht kommender Institutionen erfolgt durch privatrechtliche Verträge.
Schlagworte
Prüfungsarbeit
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025
Dokumentnummer
NOR12013343
Alte Dokumentnummer
N1199012853J