Norm Einräumung von Privilegien und Immunitäten× ▾ ‹›Gliederung Einräumung von Privilegien und Immunitäten Kundmachung BGBl. Nr. 60/1991 · 08.02.1991▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 60/1991 08.02.1991 60. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Büro des Administrators und die Bediensteten des Büros des Administrators der durch den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa eingesetzten Gemeinsamen Beratungsgruppe Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3