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Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachung
BGBl. Nr. 60/1991 · 08.02.1991
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 60/1991 08.02.1991 60. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Büro des Administrators und die Bediensteten des Büros des Administrators der durch den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa eingesetzten Gemeinsamen Beratungsgruppe Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt