Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BKA – Wirkungsbereich eigene Bundesministerin
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64a/1991Bundesgesetzblatt Nr. 64a aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
09.02.1991
Außerkrafttretensdatum
05.01.1995
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Langtitel
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
StF: BGBl. Nr. 64a/1991
Beachte
Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 11.10.1994 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 29.11.1994. Nunmehr gilt die Entschließung des BPräs., BGBl. Nr. 28/1995.Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 11.10.1994 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 29.11.1994. Nunmehr gilt die Entschließung des BPräs., Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 1995,.
Schlagworte
Kanzleramtsministerin
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2020
Dokumentnummer
NOR11001100
Alte Dokumentnummer
N1199110448L