Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten, KSZE-Konfliktverhütungszentrum
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 339/1991 aufgehoben durch BGBl. Nr. 511/1993Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 511 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 2. Dem Konfliktverhütungszentrum sowie seinen Bediensteten werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen in Wien und ihren vergleichbaren Angestellten auf Grund bestehender Verträge eingeräumt werden. Paragraph 2, Dem Konfliktverhütungszentrum sowie seinen Bediensteten werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen in Wien und ihren vergleichbaren Angestellten auf Grund bestehender Verträge eingeräumt werden.
Dokumentnummer
NOR12013444
Alte Dokumentnummer
N1199110465X