Kurztitel
Auslandseinsatzzulagengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 365/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 66/1999Bundesgesetzblatt Nr. 365 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 1999,
Index
12/03 Entsendung ins Ausland
Text
Funktionszuschlag
§ 8. Der Funktionszuschlag beträgt für eine dauernde Tätigkeit als
1. Vorgesetzter der Auslandseinheit und (oder)
Kommandant der Auslandseinheit ............. 4 Werteinheiten,
2. Stellvertreter des Kommandanten der
Auslandseinheit ............................ 2 Werteinheiten,
3. Kompaniekommandant, sofern nicht eine
Funktion gemäß Z 1 oder 2 ausgeübt wird .... 1 Werteinheit,
4. Dienstführender Unteroffizier .............. 0,5 Werteinheiten,
5. Arzt ....................................... 3 Werteinheiten.