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Art. 60

Fassungen
01.10.1990 bis 31.10.1998 — BGBl. Nr. 400/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6001.10.199031.10.1998 BGBl. Nr. 400/1991 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäische Kommission für Menschenrechte - Verfahrensordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1991,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 60

Inkrafttretensdatum

01.10.1990BGBl. Nr. 400/1991

Außerkrafttretensdatum

31.10.1998

Index

19/05 Menschenrechte

Beachte

Ist mit der durch das Protokoll Nr. 11 zur EMRK Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 1998,) erfolgten Abschaffung der EKMR gegenstandslos geworden.

Text

Artikel 60

  1. Absatz eins,Der in Artikel 31 der Konvention vorgesehene Bericht enthält
    1. Litera a
      die Bezeichnung der Parteien sowie ihrer Vertreter und Berater;
    2. Litera b
      eine Darstellung des Verlaufs des Verfahrens vor der Kommission;
    3. Litera c
      eine Darstellung der festgestellten Tatsachen;
    4. Litera d
      die für zulässig erklärten Beschwerdegründe;
    5. Litera e
      die Meinung der Kommission - unter Angabe der Anzahl der Mitglieder, welche die Mehrheit gebildet haben - zu der Frage, ob sich aus den festgestellten Tatsachen ergibt, daß der betroffene Staat die ihm nach der Konvention obliegenden Verpflichtungen verletzt hat;
    6. Litera f
      die Gründe, auf die diese Meinung gestützt wird;
    7. Litera g
      abweichende Meinungen von Mitgliedern der Kommission.
  2. Absatz 2,Der Bericht enthält die Namen des Präsidenten und der Mitglieder, die an der Beratung und Abstimmung nach Artikel 59 Absatz 2 teilgenommen haben. Er wird von dem Präsidenten und dem Sekretär unterzeichnet.
  3. Absatz 3,Er wird dem Ministerkomitee und der betroffenen Hohen Vertragspartei zusammen mit etwaigen Vorschlägen nach Artikel 31 Absatz 3 der Konvention übersandt.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10001114

Dokumentnummer

NOR12013550

Alte Dokumentnummer

N1199111282L