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VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend die Festlegung der Verhältniszahl und Kundmachung der Höchstzahl der Taxifahrzeuge im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach gesetzwidrig war

Fassungen (Gesetz)
ab 31.12.1993 — BGBl. Nr. 955/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute31.12.1993 BGBl. Nr. 955/1993 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 31.12.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§