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Anl. 1

Fassungen
ab 01.10.1993 — BGBl. Nr. 633/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.10.1993 BGBl. Nr. 633/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Deutschland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 633 aus 1993,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1993BGBl. Nr. 633/1993

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

DER BOTSCHAFTER

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Wien, den 3. April 1989

Herr Bundesminister,

mit Bezug auf den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion römisch drei des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in einem Teil des Grenzabschnittes „Dreieckmark-Dandlbachmündung“ und des Grenzabschnittes „Saalach-Scheibelberg“, der heute unterzeichnet worden ist, beehre ich mich, Ihnen folgende ergänzende Vereinbarung vorzuschlagen:

Gehören die im Artikel 8 Absätze 1 und 2 des Vertrages vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze genannten Personen uniformierten - insbesondere auch militärisch organisierten - Formationen an, so dürfen sie bei ihrer Tätigkeit auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates die Uniform ihrer Formation tragen und Kraftfahrzeuge ihrer Formation benutzen, jedoch keine Waffen mit sich führen.

Diese Vereinbarung kann von jeder Seite mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam an dem Tag, an dem sie der anderen Seite zugeht.

Falls sich die Republik Österreich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz einen Bestandteil des heute unterzeichneten Vertrages bilden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

S. E.

dem Herrn Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten

Wien

Graf von Brühl

DER BUNDESMINISTER

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 3. April 1989

Herr Botschafter,

Ich beehre mich, den Eingang der Note Eurer Exzellenz vom heutigen Tage zu bestätigen, die wie folgt lautet:

Anmerkung, es folgt der Text der Note)

Ich beehre mich, davon Kenntnis zu geben, daß die Republik Österreich mit vorstehendem Vorschlag einverstanden ist.

Die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote bilden einen Bestandteil des heute unterzeichneten Vertrages.

Ich benutze diese Gelegenheit, Eure Exzellenz erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

S. E.

dem Herrn Botschafter der Bundesrepublik Deutschland

Wien

Mock

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2012

Gesetzesnummer

10001275

Dokumentnummer

NOR12014632

Alte Dokumentnummer

N1199330018J