Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 758/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 4/2002Bundesgesetzblatt Nr. 758 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
Den von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft entsandten Sachverständigen werden in bezug auf ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der „Programme Coordination Unit of the Environmental Programme for the Danube River Basin” (Danube Programme Coordination Unit) die Privilegien und Immunitäten eingeräumt, die den Bediensteten der Vereinten Nationen auf Grund Artikel XII, Abschnitt 27 des Amtssitzabkommens mit der UNIDO, BGBl. Nr. 245/1967, zukommen. Den von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft entsandten Sachverständigen werden in bezug auf ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der „Programme Coordination Unit of the Environmental Programme for the Danube River Basin” (Danube Programme Coordination Unit) die Privilegien und Immunitäten eingeräumt, die den Bediensteten der Vereinten Nationen auf Grund Artikel römisch zwölf, Abschnitt 27 des Amtssitzabkommens mit der UNIDO, Bundesgesetzblatt Nr. 245 aus 1967,, zukommen.
Dokumentnummer
NOR12014881
Alte Dokumentnummer
N1199423724L