Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 06.01.1994 — BGBl. Nr. 5/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute06.01.1994 BGBl. Nr. 5/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 883 (1993)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1994,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

06.01.1994BGBl. Nr. 5/1994

Außerkrafttretensdatum

Index

19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH)

Text

Anlage

Verzeichnis der Gegenstände, auf die in Ziffer 5 dieser Resolution Bezug genommen wird:

  1. Ziffer römisch eins
    Pumpen mit mittlerer oder hoher Förderleistung (350 m3/h oder mehr) und Antriebe (Gasturbinen und Elektromotore) für den Transport von Rohöl und Erdgas.
  2. Ziffer römisch zwei
    Ausrüstung speziell zur Verwendung in Verladestationen für den Rohölexport:
    • Strichaufzählung
      Verladebojen oder Einzelpunkt-Verladeverankerungen (SPM),
    • Strichaufzählung
      Flexible Leitungen für die Verbindung zwischen Unterwasser-Rohrverteilern und den Einzelpunkt-Verladeverankerungen sowie schwimmende Beladeschläuche mit großem Durchmesser (von 305 bis 405 mm),
    • Strichaufzählung
      Ankerketten.
  3. Ziffer römisch drei
    Ausrüstung, die nicht speziell für die Verwendung bei Verladestationen für den Rohölexport vorgesehen ist, die aber auf Grund ihrer hohen Leistungsfähigkeit für diesen Zweck verwendet werden kann:
    • Strichaufzählung
      Verladepumpen mit hoher Förderleistung (4 000 m3/h) und niedriger Druckstufe (10 bar),
    • Strichaufzählung
      Verdichterpumpen mit derselben Förderrate,
    • Strichaufzählung
      Innen-Rohrleitungsprüfgeräte sowie Reinigungsvorrichtungen (zB Molche) (405 mm und mehr),
    • Strichaufzählung
      Meßausrüstung mit hoher Kapazität (1 000 m3/h und darüber),
  4. Ziffer römisch vier
    Raffinerieausrüstung:
    • Strichaufzählung
      Kessel, die den Normen Nr. 1 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
    • Strichaufzählung
      Öfen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
    • Strichaufzählung
      Fraktionierkolonnen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
    • Strichaufzählung
      Pumpen, die den Normen Nr. 610 des American Petroleum Institute entsprechen,
    • Strichaufzählung
      Katalytische Reaktoren, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
    • Strichaufzählung
      Aufbereitete Katalysatoren einschließlich der folgenden:
                    Platinhaltige Katalysatoren,
                    molybdänhaltige Katalysatoren.
  5. Ziffer römisch fünf
    Ersatzteile für die in Punkt römisch eins bis römisch vier genannten Gegenstände.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2012

Gesetzesnummer

10001326

Dokumentnummer

NOR12014893

alte Dokumentnummer

N1199432696J