Kurztitel
Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 73/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 131/2004Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2004,
Index
12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten
Text
Anhang
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Verzeichnis der Waren gemäß § 1 Ziffer 1: Verzeichnis der Waren gemäß Paragraph eins, Ziffer 1:
I. Pumpen mit mittlerer oder hoher Förderleistung (350 Kubikmeter/Stunde oder mehr) und Antriebe (Gasturbinen und Elektromotoren) für den Transport von Rohöl und Erdgas. römisch eins. Pumpen mit mittlerer oder hoher Förderleistung (350 Kubikmeter/Stunde oder mehr) und Antriebe (Gasturbinen und Elektromotoren) für den Transport von Rohöl und Erdgas.
II. Ausrüstung speziell zur Verwendung in Verladestationen für den Rohölexport: römisch zwei. Ausrüstung speziell zur Verwendung in Verladestationen für den Rohölexport:
Verladebojen oder Einzelpunkt-Verladeverankerungen (SPM)
Flexible Leitungen für die Verbindung zwischen Unterwasser-Rohrverteilern und den Einzelpunkt-Verladeverankerungen sowie schwimmende Beladeschläuche mit großem Durchmesser (von 305 bis 405 mm)
III. Ausrüstung, die nicht speziell für die Verwendung bei Verladestationen für den Rohölexport vorgesehen ist, die aber auf Grund ihrer hohen Leistungsfähigkeit für diesen Zweck verwendet werden kann:römisch drei. Ausrüstung, die nicht speziell für die Verwendung bei Verladestationen für den Rohölexport vorgesehen ist, die aber auf Grund ihrer hohen Leistungsfähigkeit für diesen Zweck verwendet werden kann:
Verladepumpen mit hoher Förderleistung (4 000 m3/h) und niedriger Druckstufe (10 bar)
Verdichterpumpen mit derselben Förderrate
Innen-Rohrleitungsprüfgeräte sowie Reinigungsvorrichtungen (zB Molche) (405 mm und mehr)
Meßausrüstung mit hoher Kapazität (1 000 m3/h und darüber)
IV. Raffinerieausrüstung: römisch vier. Raffinerieausrüstung:
Kessel, die den Normen Nr. 1 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
Öfen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
Fraktionierkolonnen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
Pumpen, die den Normen Nr. 610 des American Petroleum Institute entsprechen
Katalytische Reaktoren, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
Aufbereitete Katalysatoren, einschließlich der folgenden:
platinhaltige Katalysatoren
molybdänhaltige Katalysatoren
V. Ersatzteile für die in Punkt I bis IV genannten Gegenstände. römisch fünf. Ersatzteile für die in Punkt römisch eins bis römisch vier genannten Gegenstände.