Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
26.01.1994 bis 19.03.2004 — BGBl. Nr. 73/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 126.01.199419.03.2004 BGBl. Nr. 73/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 131/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

26.01.1994BGBl. Nr. 73/1994

Außerkrafttretensdatum

19.03.2004aufgehoben durch BGBl. II Nr. 131/2004

Index

12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten

Text

                                                             Anhang

                                                           ----------

Verzeichnis der Waren gemäß Paragraph eins, Ziffer 1:

römisch eins. Pumpen mit mittlerer oder hoher Förderleistung (350 Kubikmeter/Stunde oder mehr) und Antriebe (Gasturbinen und Elektromotoren) für den Transport von Rohöl und Erdgas.

römisch zwei. Ausrüstung speziell zur Verwendung in Verladestationen für den Rohölexport:

  • Strichaufzählung
    Verladebojen oder Einzelpunkt-Verladeverankerungen (SPM)
  • Strichaufzählung
    Flexible Leitungen für die Verbindung zwischen Unterwasser-Rohrverteilern und den Einzelpunkt-Verladeverankerungen sowie schwimmende Beladeschläuche mit großem Durchmesser (von 305 bis 405 mm)
  • Strichaufzählung
    Ankerketten

römisch drei. Ausrüstung, die nicht speziell für die Verwendung bei Verladestationen für den Rohölexport vorgesehen ist, die aber auf Grund ihrer hohen Leistungsfähigkeit für diesen Zweck verwendet werden kann:

  • Strichaufzählung
    Verladepumpen mit hoher Förderleistung (4 000 m3/h) und niedriger Druckstufe (10 bar)
  • Strichaufzählung
    Verdichterpumpen mit derselben Förderrate
  • Strichaufzählung
    Innen-Rohrleitungsprüfgeräte sowie Reinigungsvorrichtungen (zB Molche) (405 mm und mehr)
  • Strichaufzählung
    Meßausrüstung mit hoher Kapazität (1 000 m3/h und darüber)

römisch vier. Raffinerieausrüstung:

  • Strichaufzählung
    Kessel, die den Normen Nr. 1 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
  • Strichaufzählung
    Öfen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
  • Strichaufzählung
    Fraktionierkolonnen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
  • Strichaufzählung
    Pumpen, die den Normen Nr. 610 des American Petroleum Institute entsprechen
  • Strichaufzählung
    Katalytische Reaktoren, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen
  • Strichaufzählung
    Aufbereitete Katalysatoren, einschließlich der folgenden:
    platinhaltige Katalysatoren
    molybdänhaltige Katalysatoren

römisch fünf. Ersatzteile für die in Punkt römisch eins bis römisch vier genannten Gegenstände.

Gesetzesnummer

10001328

Dokumentnummer

NOR12014898

Alte Dokumentnummer

N1199432864J