Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Stellungnahmen im Rahmen der Rechtssetzung der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 661/1994Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs sind unverzüglich über alle Vorhaben betreffend die Rechtssetzung im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen insbesondere Gelegenheit zur Stellungnahme zu Entwürfen von Richtlinien, Verordnungen oder Empfehlungen der Europäischen Union binnen angemessener Frist zu geben.
Schlagworte
Gesetzesentwurf
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2024
Dokumentnummer
NOR12015066
alte Dokumentnummer
N1199440547J